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	<title>Mecklenburg-Vorpommern &#8211; Fiskado &#8211; Angelkarten Online</title>
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	<description>Kaufe Angelkarten für dein Lieblingsgewässer online!</description>
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	<title>Mecklenburg-Vorpommern &#8211; Fiskado &#8211; Angelkarten Online</title>
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		<title>Touristenfischereischein MV</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/touristenfischereischein-mv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2015 13:16:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Kosten: für 28 Tage und Fischereiabgabemarke 23,00 € Online-Antrag: Landesfischereiamt Offline-Ausgabestellen: Landesfischereiamt oder die örtlichen Ordnungsbehörden sowie deren angeschlossene Ausgabestellen (z.B. Angelläden)]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte beachten: zuständig für die Erteilung des Touristenfischereischein MV sind die örtlichen Ordnungsbehörden!</p>
<p>Der Situation des zunehmenden Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragend, hat sich der Gesetzgeber mit Erlass des Fischereigesetzes im Jahr 2005 entschlossen, auch &#8220;Nichtanglern&#8221; durch Einführung eines zeitlich befristeten Fischereischeines das Angeln zu ermöglichen. Zum Erwerb eines &#8220;regulären&#8221; Fischereischeines ist sonst immer eine bestandene Fischereischeinprüfung erforderlich, zu welcher eine gehörige Portion Fachwissen vonnöten ist. Der Zeitaufwand für die Prüfung soll einem &#8221;Urlaubsangler&#8221; nicht abverlangt werden.</p>
<p>Um im Sinne des Fischerei- und Tierschutzrechtes eine Mindestsachkunde zu vermitteln, die die Einhaltung der Bestimmungen sicherstellen soll, erhalten die Antragsteller mit dem Touristenfischereischein auch eine Broschüre mit Darstellungen zum Fischereirecht sowie zur fischwaidgerechte Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische. Mit der Antragstellung zum Erwerb eines Touristenfischereischeins besteht die Verpflichtung, sich das notwendige Wissen zur Fischerei und zum Tierschutz aus der Broschüre anzueignen.</p>
<p>Sie können hier die Broschüre downloaden: <a href="http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/9_sonstiges/170531Brosch_zbFS_MV.pdf" target="_blank" rel="noopener">Download Broschüre (PDF)</a></p>
<p>Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.</p>
<p>Der befristete Fischereischein wird als Touristenfischereischein ausschließlich von den örtlichen Ordnungsbehörden (<a href="https://fiskado.de/files/AEmter_Gemeinden_Staedte_03_2018.pdf">Adressliste (PDF)</a>) und deren angeschlossene Stellen erteilt. Die örtlichen Ordnungsbehörden können weitere Ausgabestellen (Tourismusbüros, Kurverwaltungen etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.</p>
<p>Zuständige Behörden: Bürger aus anderen Staaten oder anderen Bundesländern können den zeitlich befristete Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde in M-V erwerben, in deren Zuständigkeitsbereich die Fischerei überwiegend ausgeübt werden soll. Bürger des Landes M-V müssen den Antrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde stellen.</p>
<p>Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:</p>
<ul style="--awb-iconcolor:#aaaaaa;--awb-line-height:23.8px;--awb-icon-width:23.8px;--awb-icon-height:23.8px;--awb-icon-margin:9.8px;--awb-content-margin:33.6px;" class="fusion-checklist fusion-checklist-1 fusion-checklist-default type-icons">

<li class="fusion-li-item" style=""><span class="icon-wrapper circle-no"><i class="fusion-li-icon fa fa-check" aria-hidden="true"></i></span><div class="fusion-li-item-content">Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins (<a href="http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/1_Formulare/F_Antrag_zbFS_2016.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antrag Touristenfischereischein (PDF)</a>)</div></li>
<li class="fusion-li-item" style=""><span class="icon-wrapper circle-no"><i class="fusion-li-icon fa fa-check" aria-hidden="true"></i></span><div class="fusion-li-item-content">Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften (Formblatt s.o.)</div></li>
<li class="fusion-li-item" style=""><span class="icon-wrapper circle-no"><i class="fusion-li-icon fa fa-check" aria-hidden="true"></i></span><div class="fusion-li-item-content">Personalausweis</div></li>

<p></ul><br />
Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 21 Tage vor dem &#8220;Angeltermin&#8221; der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden i.d.R. den erteilten Touristenfischereischein auch zu, so dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann (ggf. telefonische Rücksprache).</p>
<p>Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung im Kalenderjahr der Erstausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeines jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabemarke und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.</p>
<p>Der zeitlich befristete Fischereischein / Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.lallf.de/Touristenfischereischein.284.0.html" target="_blank" rel="noopener">lallf.de</a></p>
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		<title>Fischereiabgabemarke MV</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/abgabemarke-mv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Aug 2015 08:14:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fischereiabgabemarke Mecklenburg-Vorpommern Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (kurz Landesfischereiamt (LALLF)) Voraussetzung: Anerkannter Fischereischein Kosten: pro Jahr und Fischereiabgabemarke 10,00 € Online-Ausgabestelle: Landesfischereiamt Offline-Ausgabestellen: Landesfischereiamt oder örtliche Ordnungsbehörden sowie deren angeschlossene Ausgabestellen (z.B. Angelläden)]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für Angler mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) gilt:</strong> Der Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, mit einer Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) gültig gemacht werden.</p>
<p><strong>Für Gäste aus anderen Bundesländern/Ländern gilt:</strong> Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Mehr Informationen dazu findest <a href="https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Aktuell/?id=213310&amp;processor=processor.sa.pressemitteilung">hier</a>. Der <a href="https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein/">Touristenfischereischein</a> wird mit einer bereits eingeklebten Abgabemarke ausgegeben.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).</p>
<p>Der Erwerb der Marke kann bei der oberen Fischereibehörde dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (kurz Landesfischereiamt (LALLF)) oder den örtlichen Ordnungsbehörden sowie deren angeschlossene Ausgabestellen (z.B. Angelgeschäfte) vorgenommen werden.</p>
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