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	<title>Urlaub &#8211; Fiskado &#8211; Angelkarten Online</title>
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	<description>Kaufe Angelkarten für dein Lieblingsgewässer online!</description>
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	<title>Urlaub &#8211; Fiskado &#8211; Angelkarten Online</title>
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		<title>Urlauberfischereischein SH</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/urlauberfischereischein-sh/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karl]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jan 2018 22:41:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fischereidokumente Schleswig-Holstein Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Voraussetzung: keine Online-Antrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=URLFISCGV&amp;location= Kosten: Fischereiabgabe pro Jahr 10,00 € Verlängerung eines Urlauberfischereischeins 10,00 € Erwerb eines Urlauberfischereischeins 20,00 € Registrierung: Servicekonto Servicekonto Business Zeitaufwand: Ca. 10 Minuten Bearbeitungsdauer: Ca. 10 Minuten]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder, der in Schleswig-Holstein die Fischerei ausüben will, muss eine Fischereiabgabe entrichten. Für Personen ohne Fischereischein gibt es die Möglichkeit, befristete Urlauberfischereischeine zu erhalten. Auf den folgenden Seiten können Sie in wenigen Schritten Ihre Fischereiabgabe für das Land Schleswig-Holstein entrichten (für Einheimische und auch für Gäste in unserem Land) oder einen befristeten Urlauberfischereischein erwerben (für in- oder ausländische Personen ohne Fischereischein). Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen entweder eine Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zur Verfügung. Wenn Sie lediglich Informationen zur Fischerei in Schleswig-Holstein suchen (z. B. aktuelle Rechtsgrundlagen), so finden Sie auf der kommenden Seite nützliche Links. Aufklärung über die Verarbeitung der im Rahmen dieses Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten<br />
Wenn Sie über das auf den kommenden Seiten angebotene Verfahren einen Urlauberfischereischein erwerben oder die Fischereiabgabe entrichten wollen, werden dafür personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO; einen Link zu Downloadmöglichkeiten der Rechtsgrundlage finden Sie auf der folgenden Seite).Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erstellung und Verwaltung der o. g. Fischereidokumente sowie für Zwecke der Fischereiaufsicht während der Gültigkeit der Dokumente verarbeitet. Nach Ablauf der Gültigkeit der Dokumente und der entsprechenden behördlichen Aufbewahrungsfristen, die sich aus dem Landesfischereigesetz ergeben (LFischG, einen Link zu Downloadmöglichkeiten finden Sie auf der folgenden Seite) werden die personenbezogenen Daten automatisch gelöscht. Die datenverarbeitende Stelle für dieses Verfahren ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Kontaktdaten im Impressum).Sofern Sie die nachfolgend erfragten personenbezogenen Daten nicht beantworten wollen, können die o. g. Dokumente nicht in einem Online-Verfahren ausgestellt werden. Für die Abwicklung des Bezahlvorganges ist eine Übermittlung der dafür erforderlichen Daten an einen Zahlungsprovider erforderlich. Die datenverarbeitende Stelle hat damit die Firma SIX Payment Services (Germany) GmbH, Langenhorner Chaussee 92-94, 22415 Hamburg beauftragt, entsprechend werden die zur Abwicklung des Bezahlvorganges erforderlichen Daten an diesen Auftragnehmer übermittelt. Weitere Übermittlungen finden nicht statt. Auf Antrag können Sie bei der datenverarbeitenden Stelle unentgeltlich Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten erhalten.</p>
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		<title>Touristenfischereischein MV</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/touristenfischereischein-mv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2015 13:16:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Kosten: für 28 Tage und Fischereiabgabemarke 23,00 € Online-Antrag: Landesfischereiamt Offline-Ausgabestellen: Landesfischereiamt oder die örtlichen Ordnungsbehörden sowie deren angeschlossene Ausgabestellen (z.B. Angelläden)]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte beachten: zuständig für die Erteilung des Touristenfischereischein MV sind die örtlichen Ordnungsbehörden!</p>
<p>Der Situation des zunehmenden Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragend, hat sich der Gesetzgeber mit Erlass des Fischereigesetzes im Jahr 2005 entschlossen, auch &#8220;Nichtanglern&#8221; durch Einführung eines zeitlich befristeten Fischereischeines das Angeln zu ermöglichen. Zum Erwerb eines &#8220;regulären&#8221; Fischereischeines ist sonst immer eine bestandene Fischereischeinprüfung erforderlich, zu welcher eine gehörige Portion Fachwissen vonnöten ist. Der Zeitaufwand für die Prüfung soll einem &#8221;Urlaubsangler&#8221; nicht abverlangt werden.</p>
<p>Um im Sinne des Fischerei- und Tierschutzrechtes eine Mindestsachkunde zu vermitteln, die die Einhaltung der Bestimmungen sicherstellen soll, erhalten die Antragsteller mit dem Touristenfischereischein auch eine Broschüre mit Darstellungen zum Fischereirecht sowie zur fischwaidgerechte Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische. Mit der Antragstellung zum Erwerb eines Touristenfischereischeins besteht die Verpflichtung, sich das notwendige Wissen zur Fischerei und zum Tierschutz aus der Broschüre anzueignen.</p>
<p>Sie können hier die Broschüre downloaden: <a href="http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/9_sonstiges/170531Brosch_zbFS_MV.pdf" target="_blank" rel="noopener">Download Broschüre (PDF)</a></p>
<p>Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.</p>
<p>Der befristete Fischereischein wird als Touristenfischereischein ausschließlich von den örtlichen Ordnungsbehörden (<a href="https://fiskado.de/files/AEmter_Gemeinden_Staedte_03_2018.pdf">Adressliste (PDF)</a>) und deren angeschlossene Stellen erteilt. Die örtlichen Ordnungsbehörden können weitere Ausgabestellen (Tourismusbüros, Kurverwaltungen etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.</p>
<p>Zuständige Behörden: Bürger aus anderen Staaten oder anderen Bundesländern können den zeitlich befristete Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde in M-V erwerben, in deren Zuständigkeitsbereich die Fischerei überwiegend ausgeübt werden soll. Bürger des Landes M-V müssen den Antrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde stellen.</p>
<p>Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:</p>
<ul style="--awb-iconcolor:#aaaaaa;--awb-line-height:23.8px;--awb-icon-width:23.8px;--awb-icon-height:23.8px;--awb-icon-margin:9.8px;--awb-content-margin:33.6px;" class="fusion-checklist fusion-checklist-1 fusion-checklist-default type-icons">

<li class="fusion-li-item" style=""><span class="icon-wrapper circle-no"><i class="fusion-li-icon fa fa-check" aria-hidden="true"></i></span><div class="fusion-li-item-content">Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins (<a href="http://www.lallf.de/fileadmin/media/PDF/fischer/1_Formulare/F_Antrag_zbFS_2016.pdf" target="_blank" rel="noopener">Antrag Touristenfischereischein (PDF)</a>)</div></li>
<li class="fusion-li-item" style=""><span class="icon-wrapper circle-no"><i class="fusion-li-icon fa fa-check" aria-hidden="true"></i></span><div class="fusion-li-item-content">Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften (Formblatt s.o.)</div></li>
<li class="fusion-li-item" style=""><span class="icon-wrapper circle-no"><i class="fusion-li-icon fa fa-check" aria-hidden="true"></i></span><div class="fusion-li-item-content">Personalausweis</div></li>

<p></ul><br />
Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 21 Tage vor dem &#8220;Angeltermin&#8221; der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden i.d.R. den erteilten Touristenfischereischein auch zu, so dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann (ggf. telefonische Rücksprache).</p>
<p>Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung im Kalenderjahr der Erstausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeines jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabemarke und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.</p>
<p>Der zeitlich befristete Fischereischein / Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.lallf.de/Touristenfischereischein.284.0.html" target="_blank" rel="noopener">lallf.de</a></p>
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