Urlauberfischereischein SH

Fischereidokumente Schleswig-Holstein

Anbieter:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzung:
keine
Online-Antrag: https://service.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/19
Kosten:
Fischereiabgabe pro Jahr 10,00 €
Verlängerung eines Urlauberfischereischeins 10,00 €
Erwerb eines Urlauberfischereischeins 20,00 €

Registrierung:
Servicekonto
Servicekonto Business

Zeitaufwand:
Ca. 10 Minuten

Bearbeitungsdauer:
Ca. 10 Minuten

Beschreibung

Jeder, der in Schleswig-Holstein die Fischerei ausüben will, muss eine Fischereiabgabe entrichten. Für Personen ohne Fischereischein gibt es die Möglichkeit, befristete Urlauberfischereischeine zu erhalten. Auf den folgenden Seiten können Sie in wenigen Schritten Ihre Fischereiabgabe für das Land Schleswig-Holstein entrichten (für Einheimische und auch für Gäste in unserem Land) oder einen befristeten Urlauberfischereischein erwerben (für in- oder ausländische Personen ohne Fischereischein). Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen entweder eine Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zur Verfügung. Wenn Sie lediglich Informationen zur Fischerei in Schleswig-Holstein suchen (z. B. aktuelle Rechtsgrundlagen), so finden Sie auf der kommenden Seite nützliche Links. Aufklärung über die Verarbeitung der im Rahmen dieses Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten
Wenn Sie über das auf den kommenden Seiten angebotene Verfahren einen Urlauberfischereischein erwerben oder die Fischereiabgabe entrichten wollen, werden dafür personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO; einen Link zu Downloadmöglichkeiten der Rechtsgrundlage finden Sie auf der folgenden Seite).Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erstellung und Verwaltung der o. g. Fischereidokumente sowie für Zwecke der Fischereiaufsicht während der Gültigkeit der Dokumente verarbeitet. Nach Ablauf der Gültigkeit der Dokumente und der entsprechenden behördlichen Aufbewahrungsfristen, die sich aus dem Landesfischereigesetz ergeben (LFischG, einen Link zu Downloadmöglichkeiten finden Sie auf der folgenden Seite) werden die personenbezogenen Daten automatisch gelöscht. Die datenverarbeitende Stelle für dieses Verfahren ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Kontaktdaten im Impressum).Sofern Sie die nachfolgend erfragten personenbezogenen Daten nicht beantworten wollen, können die o. g. Dokumente nicht in einem Online-Verfahren ausgestellt werden. Für die Abwicklung des Bezahlvorganges ist eine Übermittlung der dafür erforderlichen Daten an einen Zahlungsprovider erforderlich. Die datenverarbeitende Stelle hat damit die Firma SIX Payment Services (Germany) GmbH, Langenhorner Chaussee 92-94, 22415 Hamburg beauftragt, entsprechend werden die zur Abwicklung des Bezahlvorganges erforderlichen Daten an diesen Auftragnehmer übermittelt. Weitere Übermittlungen finden nicht statt. Auf Antrag können Sie bei der datenverarbeitenden Stelle unentgeltlich Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten erhalten.

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