Lage: Bodenseekreis, Stadt Meersburg (TK 8321)

ACHTUNG: Das Fischen ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.

Wasserfläche: 2,4 ha; max. Tiefe: 3,2 m; mittlere Tiefe: 1,3 m; Volumen: 31.600 m3

Entstehung: mittelalterlicher Fischweiher; zu Beginn der 1960er nahezu verlandet; unter Beteiligung des Angelsportvereines 1967/68 entschlammt, Schilf und Gehölz entfernt, Aufschüttungen und Bebauungen im Uferbereich durchgeführt (nahezu Neuanlage)

Schutzstatus: Landschaftsschutzgebiet als Teil des LSG Bodenseeufer

Landnutzung im Einzugsgebiet: 10 % Wald und 75 % landwirtschaftliche Nutzfläche; davon sind 22 % Grünland, 35 % Ackerland und 43 % Obst- und Weinanbau

Eigentümer: Spitalfonds Meersburg, Stadt Meersburg

Bewirtschaftung: Angelfischerei; jährlicher Fischbesatz mit 100 kg Schleien und Karpfen

Bootsangeln ist im Siechenweiher verboten.

Zielfische: Karpfen, Schleie, Forelle, Aal, Hecht, Zander, Barsch, diverse Weißfischarten

Gewässertyp:
Standgewässer
Fischarten:
Karpfen,Forelle,Aal,Hecht,Zander,Barsch,diverse Weißfischarten
Ort:
Meersburg, Baden-Württemberg
Fischereiberechtigter:
Meersburger Angelsportverein e.V.