Lage: Bodenseekreis, Stadt Meersburg (TK 8321)
ACHTUNG: Das Fischen ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
Wasserfläche: 2,4 ha; max. Tiefe: 3,2 m; mittlere Tiefe: 1,3 m; Volumen: 31.600 m3
Entstehung: mittelalterlicher Fischweiher; zu Beginn der 1960er nahezu verlandet; unter Beteiligung des Angelsportvereines 1967/68 entschlammt, Schilf und Gehölz entfernt, Aufschüttungen und Bebauungen im Uferbereich durchgeführt (nahezu Neuanlage)
Schutzstatus: Landschaftsschutzgebiet als Teil des LSG Bodenseeufer
Landnutzung im Einzugsgebiet: 10 % Wald und 75 % landwirtschaftliche Nutzfläche; davon sind 22 % Grünland, 35 % Ackerland und 43 % Obst- und Weinanbau
Eigentümer: Spitalfonds Meersburg, Stadt Meersburg
Bewirtschaftung: Angelfischerei; jährlicher Fischbesatz mit 100 kg Schleien und Karpfen
Bootsangeln ist im Siechenweiher verboten.
Zielfische: Karpfen, Schleie, Forelle, Aal, Hecht, Zander, Barsch, diverse Weißfischarten