Strecke vom ehemaligen Standort der Mönchsmühle an der B 206 in Bad Segeberg bis Einlauf Graben südlich Krems II

Wichtige Hinweise:

Der Erlaubnisschein ist gültig für das Angeln mit einer Kunstköderrute (Spinn- oder Fliegenfischen).

Das Angeln ist ausschließlich vom Ufer sowie mit der Wathose (stromabwärts rechtsseitig) erlaubt.

Das Betreten und Angeln an der gegenüberliegenden Uferseite (stromabwärts linksseitig) von Höhe Schackendorf bis Höhe Högersdorf https://www.ssv-segeberg.de/images/trave-segeberg.png ist ausschließlich Mitgliedern des Segeberger Sportfischer-Vereins e.V. vorbehalten!

Es gelten neben den Mindestmaßen gemäß BiFVO S-H auch die folgenden Fangfenster:

  • Äsche 35 bis 45 cm
  • Bachforelle 30 bis 50 cm
  • Meerforelle 50 bis 70 cm

Fangbegrenzungen: Pro Kalendertag dürfen insgesamt nur maximal 3 Salmoniden entnommen werden.

ACHTUNG: Die Gewässerstrecke ist zum Schutz der Salmoniden innerhalb der gesetzlichen Schonzeit vom 01.10. – 28.02. für das Angeln gesperrt! Es werden für diesen Zeitraum keine Erlaubnisscheine ausgegeben.

Zielfische: Aal, Aland, Äsche, Bachforelle, Barsch, Döbel, Hecht, Karpfen, Meerforelle, Rapfen, Regenbogenforelle, Schleie, Wels, Zander, div. Weißfischarten

ACHTUNG: Die Angelkarte muss ausgedruckt vorliegen, eine PDF auf dem Handy reicht aktuell in Schleswig-Holstein nicht aus.

Weiterer Hinweis: Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein (S-H) anerkannt. Zusätzlich ist jedoch die Fischereiabgabe des Landes S-H zu entrichten.

Gewässertyp:
Fließgewässer
Fischarten:
Aal,Aland,Äsche,Bachforelle,Barsch,Döbel,Hecht,Karpfen,Meerforelle,Rapfen,Regenbogenforelle,Schleie,Wels,Zander,div. Weißfischarten
Ort:
Bad Segeberg, Schleswig-Holstein
Fischereiberechtigter:
Königlich-Dänische Travefischerei von 1731