Angeln in Häfen (inkl. Seenbrücken) im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern
(alphabetisch sortiert nach Orten)
Ahlbeck
Seebrücke Ahlbeck
– keine Einschrännkungen
Bansin
Seebrücke Bansin
– Angeln ist außerhalb des Schiffsbetriebes und außerhalb der Betriebszeiten der Ausflugsschiffe von 22:00 bis 08:00 Uhr gestattet.
Barhöft
Hafen Barhöft
– Angelverbot
Binz
Seebrücke Binz
– Angeln in der Hauptsaison vom 01.05. bis 30.09. von 22:00 bis 09:00 Uhr und in der Nebensaison ganztägig gestattet.
Boltenhagen
Marina Boltenhagen
– Betretungs- und Angelverbot auf den Molen!
Seebrücke Boltenhagen
– Zeiten variieren
Born
Wasser- und Wanderrastplatz Born
– Angelverbot
Breege
Hafen Breege
– Angeln dort möglich wo keine Boote liegen (Duldung!)
Dierhagen
Hafen Dierhagen
– Das Angeln im Hafengebiet ist nur den Mitgliedern des Vereins gestattet.
Dranske
Seebrücke Dranske
– keine Einschränkungen
Glowe
Glowe Hafen
– Angelverbot
Göhren
Seebrücke Göhren
– Angelverbot
Graal-Müritz
Seebrücke Graal-Müritz
– Angeln in der Hauptsaison vom 15.05. bis 15.09. von 21:00 bis 07:00 Uhr und in der Nebensaison 16.09. bis 14.05. von 18:00 bis 07:00 Uhr gestattet.
Greifswald:
Hafengebiet Greifswald
– Winterlager vom 12.10. bis 10.03.
Gristow:
Hafen Gristow
– Angeln nur an ausgewiesenen Plätzen (siehe Beschilderung) vom 01.04. bis 31.10.
Heiligendamm:
Seebrücke Heiligendamm
– Angeln in der Hauptsaison vom 01.05. bis 30.09. von 21:00 bis 08:00 Uhr und in der Nebensaison ganztägig gestattet.
Heringsdorf:
Seebrücke Heringsdorf
– Angeln ist ganzjährig von 20:00 Uhr bis zum Beginn des Schiffsverkehrs gestattet.
Kamp
Wasserwanderrastplatz Kamp
– Angelverbot
Karlshagen:
Hafen Karlshagen
– Angeln vom 01.11. bis 31.03.
Kirchdorf
Fischerei- und Sportboothafen Kirchdorf
– Angelverbot
Koserow:
Seebrücke Koserow
– Angeln in der Zeit vom 20:00 bis 08:00 Uhr gestattet
Kröslin
Nordhafen Greiswalder Oie
– Angelverbot
Marina Kröslin
– Angelverbot
Kühlungsborn
Bootshafen Kühlungsborn
– Angelverbot auf den Molen und im gesamten Hafenbereich vom 1. August bis 28. Februar!
Seebrücke Kühlungsborn
– Angeln in der Hauptsaison vom 01.05. bis 30.09. von 19:00 bis 07:00 Uhr und in der Nebensaison 01.10. bis 30.04. von 16:00 bis 07:00 Uhr gestattet.
Krummin
Naturhafen Krummin
– Angelverbot
Lauterbach
Kommunalhafen Lauterbach
– Angelverbot
Yachthafen Lauterbach
– Angelverbot
Lohme
Yachthafen Lohme
– Angelverbot
Lubmin
Seebrücke Lubmin
– Angeln in der Hauptsaison vom 01.05. bis 30.09. von 21:00 bis 07:00 Uhr und in der Nebensaison ganztägig gestattet.
Industriehafen Lubmin
– Angelverbot
Marina Lubmin
– Angelverbot
Prerow
Prerower Hafen
– Angelverbot vom 01.05. bis 30.09.!
Seebrücke Prerow
– Angeln in der Hauptsaison vom vom 15. Mai bis 15. Oktober ganzjährig von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr und in der Nebensaison ganztägig gestattet.
– Angeln ausschließlich seeseitig der ersten Aufweitung bis in den Bereich der zweiten Aufweitung auf beiden Seiten der Seebrücke mit Ausnahme des gekennzeichneten Badebereichs.
Ralswiek
Marina Ralswiek
– Angelverbot
Rerik
Seebrücke Rerik
– Angeln in der Hauptsaison vom 01.05. bis 30.09. von 21:00 bis 06:00 Uhr und in der Nebensaison ganztägig gestattet.
Rostock
Hafengebiet Rostock
– Angelverbot auf Fähr- und Ro-Ro-Terminals sowie in geschlossenen Hafenbereichen!
Sassnitz
Hafengebiet Sassnitz
– An der Ostmole vom Leuchtturm bis zum 3. Wendehammer in der Zeit von 00:00 bis 10:00 Uhr und von 17:00 bis 24:00 Uhr
– Es darf kein Angelgerät in das Fahrwasser der Hafeneinfahrt ausgebracht werden!
Stadthafen Sassnitz
– Angelverbot
Sassnitz Fährhafen
– Angelverbot
Schaprode
Yachthafen Schaprode
– Angelverbot
Sellin
Seebrücke Sellin
– Angeln ist außerhalb des Badebereiches und außerhalb der Schiffsanleger ganzjährig ohne Beschränkung gestattet.
Hafen Sellin
– Angelverbot
Stahlbrode
Yachthafen Stahlbrode
– Angelverbot
Stralsund
Hafen Stralsund
– Winterlager vom 12.10. bis 10.03.
Thiessow
Fischereihafen Thiessow
– Angelverbot
Timmendorfer Strand
Hafen Timmendorfer Strand
– Angelverbot
Ueckeritz
Hafen Achterwasser – Stöhrlaacke
– In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. ist das Angeln im Hafen nur auf speziell ausgewiesenen Plätzen zulässig.
– Während des Zeitraumes vom 01.11. bis 31.03. eines jeden Jahres ist das Angeln unter Berücksichtigung des Hafenbetriebes auch außerhalb der ausgewiesenen Plätze zulässig.
– Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Angeln von Friedfischen unter Berücksichtigung des Hafenbetriebes ganzjährig im gesamten Hafengebiet
gestattet.
Vieregge
Hafen Vieregge
– Angelverbot
Wendorf
Seebrücke Wendorf
– keine Einschränkungen
Wiek
Marina Wiek
– Angelverbot
Wismar
Yachthafen des Yachtclub Wismar 1961 e.V.
– Angelverbot
Wolgast
Hafen Wolgast
– Winterlager vom 01.11. bis 31.03
Wustrow
Seebrücke Wustrow
– Angeln nur am Brückenkopf in der Zeit vom 01.06. bis 30.09. von 22:00 bis 06:00 Uhr und 01.10. bis 31.05. von 18:00 bis 08:00 Uhr gestattet
Zingst
Seebrücke Zingst
– Angeln ist ganzjährig von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr gestattet.
– Die Benutzung von Wurfruten auf der westlichen Seite des Brückenkopfes ist verboten!
Zinnowitz
Seebrücke Zinnowitz
– Angeln ist zeitleich eingeschränkt und ggf. nur auf dem Brückenkopf gestattet (bitte vor Ort informieren).