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	<title>fischereiabgabe &#8211; Fiskado &#8211; Angelkarten Online</title>
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	<description>Kaufe Angelkarten für dein Lieblingsgewässer online!</description>
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	<title>fischereiabgabe &#8211; Fiskado &#8211; Angelkarten Online</title>
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		<title>Fischereiabgabe HH</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/fischereiabgabe-hh/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Steven Carle]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jul 2021 14:29:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fischereidokumente Hamburg Anbieter: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Voraussetzung: Fischereischein Kosten: Fischereiabgabe pro Jahr 10,00 € Offline-Ausgabestellen: - Hamburger Angelzentrum - private Ausgabestellen Online-Antrag: derzeit nicht möglich]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder, der in Hamburg die Fischerei ausüben will, muss eine Fischereiabgabe entrichten. Dies gilt auch für AnglerInnen aus anderen Bundesländern und bei freien Gewässern.<br />
Die Fischereiabgabe ist eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion, das heißt, die Einnahmen dürfen von der Obersten Fischereibehörde ausschließlich im Interesse der AnglerInnen verwendet werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Fischereiabgabe SH</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/fischereiabgabe-sh/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karl]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jan 2018 10:38:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fischereidokumente Schleswig-Holstein Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Voraussetzung: keine Online-Antrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=URLFISCGV&amp;location= Kosten: Fischereiabgabe pro Jahr 10,00 € Verlängerung eines Urlauberfischereischeins 10,00 € Erwerb eines Urlauberfischereischeins 20,00 € Registrierung: Servicekonto Servicekonto Business Zeitaufwand: Ca. 10 Minuten Bearbeitungsdauer: Ca. 10 Minuten]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder, der in Schleswig-Holstein die Fischerei ausüben will, muss eine Fischereiabgabe entrichten. Für Personen ohne Fischereischein gibt es die Möglichkeit, befristete Urlauberfischereischeine zu erhalten. Auf den folgenden Seiten können Sie in wenigen Schritten Ihre Fischereiabgabe für das Land Schleswig-Holstein entrichten (für Einheimische und auch für Gäste in unserem Land) oder einen befristeten Urlauberfischereischein erwerben (für in- oder ausländische Personen ohne Fischereischein). Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen entweder eine Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zur Verfügung. Wenn Sie lediglich Informationen zur Fischerei in Schleswig-Holstein suchen (z. B. aktuelle Rechtsgrundlagen), so finden Sie auf der kommenden Seite nützliche Links. Aufklärung über die Verarbeitung der im Rahmen dieses Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten<br />
Wenn Sie über das auf den kommenden Seiten angebotene Verfahren einen Urlauberfischereischein erwerben oder die Fischereiabgabe entrichten wollen, werden dafür personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO; einen Link zu Downloadmöglichkeiten der Rechtsgrundlage finden Sie auf der folgenden Seite).Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erstellung und Verwaltung der o. g. Fischereidokumente sowie für Zwecke der Fischereiaufsicht während der Gültigkeit der Dokumente verarbeitet. Nach Ablauf der Gültigkeit der Dokumente und der entsprechenden behördlichen Aufbewahrungsfristen, die sich aus dem Landesfischereigesetz ergeben (LFischG, einen Link zu Downloadmöglichkeiten finden Sie auf der folgenden Seite) werden die personenbezogenen Daten automatisch gelöscht. Die datenverarbeitende Stelle für dieses Verfahren ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Kontaktdaten im Impressum).Sofern Sie die nachfolgend erfragten personenbezogenen Daten nicht beantworten wollen, können die o. g. Dokumente nicht in einem Online-Verfahren ausgestellt werden. Für die Abwicklung des Bezahlvorganges ist eine Übermittlung der dafür erforderlichen Daten an einen Zahlungsprovider erforderlich. Die datenverarbeitende Stelle hat damit die Firma SIX Payment Services (Germany) GmbH, Langenhorner Chaussee 92-94, 22415 Hamburg beauftragt, entsprechend werden die zur Abwicklung des Bezahlvorganges erforderlichen Daten an diesen Auftragnehmer übermittelt. Weitere Übermittlungen finden nicht statt. Auf Antrag können Sie bei der datenverarbeitenden Stelle unentgeltlich Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten erhalten.</p>
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		<item>
		<title>Urlauberfischereischein SH</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/urlauberfischereischein-sh/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karl]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jan 2018 22:41:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fischereidokumente Schleswig-Holstein Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Voraussetzung: keine Online-Antrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=URLFISCGV&amp;location= Kosten: Fischereiabgabe pro Jahr 10,00 € Verlängerung eines Urlauberfischereischeins 10,00 € Erwerb eines Urlauberfischereischeins 20,00 € Registrierung: Servicekonto Servicekonto Business Zeitaufwand: Ca. 10 Minuten Bearbeitungsdauer: Ca. 10 Minuten]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder, der in Schleswig-Holstein die Fischerei ausüben will, muss eine Fischereiabgabe entrichten. Für Personen ohne Fischereischein gibt es die Möglichkeit, befristete Urlauberfischereischeine zu erhalten. Auf den folgenden Seiten können Sie in wenigen Schritten Ihre Fischereiabgabe für das Land Schleswig-Holstein entrichten (für Einheimische und auch für Gäste in unserem Land) oder einen befristeten Urlauberfischereischein erwerben (für in- oder ausländische Personen ohne Fischereischein). Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen entweder eine Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard) zur Verfügung. Wenn Sie lediglich Informationen zur Fischerei in Schleswig-Holstein suchen (z. B. aktuelle Rechtsgrundlagen), so finden Sie auf der kommenden Seite nützliche Links. Aufklärung über die Verarbeitung der im Rahmen dieses Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten<br />
Wenn Sie über das auf den kommenden Seiten angebotene Verfahren einen Urlauberfischereischein erwerben oder die Fischereiabgabe entrichten wollen, werden dafür personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO; einen Link zu Downloadmöglichkeiten der Rechtsgrundlage finden Sie auf der folgenden Seite).Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erstellung und Verwaltung der o. g. Fischereidokumente sowie für Zwecke der Fischereiaufsicht während der Gültigkeit der Dokumente verarbeitet. Nach Ablauf der Gültigkeit der Dokumente und der entsprechenden behördlichen Aufbewahrungsfristen, die sich aus dem Landesfischereigesetz ergeben (LFischG, einen Link zu Downloadmöglichkeiten finden Sie auf der folgenden Seite) werden die personenbezogenen Daten automatisch gelöscht. Die datenverarbeitende Stelle für dieses Verfahren ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Kontaktdaten im Impressum).Sofern Sie die nachfolgend erfragten personenbezogenen Daten nicht beantworten wollen, können die o. g. Dokumente nicht in einem Online-Verfahren ausgestellt werden. Für die Abwicklung des Bezahlvorganges ist eine Übermittlung der dafür erforderlichen Daten an einen Zahlungsprovider erforderlich. Die datenverarbeitende Stelle hat damit die Firma SIX Payment Services (Germany) GmbH, Langenhorner Chaussee 92-94, 22415 Hamburg beauftragt, entsprechend werden die zur Abwicklung des Bezahlvorganges erforderlichen Daten an diesen Auftragnehmer übermittelt. Weitere Übermittlungen finden nicht statt. Auf Antrag können Sie bei der datenverarbeitenden Stelle unentgeltlich Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten erhalten.</p>
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		<item>
		<title>Fischereiabgabemarke MV</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/abgabemarke-mv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Karl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Aug 2015 08:14:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fischereiabgabemarke Mecklenburg-Vorpommern Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (kurz Landesfischereiamt (LALLF)) Voraussetzung: Anerkannter Fischereischein Kosten: pro Jahr und Fischereiabgabemarke 10,00 € Online-Ausgabestelle: Landesfischereiamt Offline-Ausgabestellen: Landesfischereiamt oder örtliche Ordnungsbehörden sowie deren angeschlossene Ausgabestellen (z.B. Angelläden)]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für Angler mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) gilt:</strong> Der Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, mit einer Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) gültig gemacht werden.</p>
<p><strong>Für Gäste aus anderen Bundesländern/Ländern gilt:</strong> Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Mehr Informationen dazu findest <a href="https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Aktuell/?id=213310&amp;processor=processor.sa.pressemitteilung">hier</a>. Der <a href="https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/touristenfischereischein/">Touristenfischereischein</a> wird mit einer bereits eingeklebten Abgabemarke ausgegeben.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).</p>
<p>Der Erwerb der Marke kann bei der oberen Fischereibehörde dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (kurz Landesfischereiamt (LALLF)) oder den örtlichen Ordnungsbehörden sowie deren angeschlossene Ausgabestellen (z.B. Angelgeschäfte) vorgenommen werden.</p>
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