Beschreibung
Für Angler mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) gilt: Der Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, mit einer Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) gültig gemacht werden.
Für Gäste aus anderen Bundesländern/Ländern gilt: Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Mehr Informationen dazu findest hier. Der Touristenfischereischein wird mit einer bereits eingeklebten Abgabemarke ausgegeben.
Hinweis: Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).
Der Erwerb der Marke kann bei der oberen Fischereibehörde dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (kurz Landesfischereiamt (LALLF)) oder den örtlichen Ordnungsbehörden sowie deren angeschlossene Ausgabestellen (z.B. Angelgeschäfte) vorgenommen werden.