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	<title>Jugenfischereischein &#8211; Fiskado &#8211; Angelkarten Online</title>
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	<description>Kaufe Angelkarten für dein Lieblingsgewässer online!</description>
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	<title>Jugenfischereischein &#8211; Fiskado &#8211; Angelkarten Online</title>
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		<title>Jahres-fischereischein BY</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/jugend-und-jahresfischereischein-by/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Steven Carle]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Jan 2022 19:46:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fischereidokumente Bayern Anbieter: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Voraussetzung Jahresfischereischein: Mindestalter 12 Jahre Beschränkung: Erteilung einmal pro Kalenderjahr für 3 Monate Erforderliche Unterlagen: - Nachweis der bestandenen Fischerprüfung - Passbild - Personalausweis oder Reisepass - Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen ggf. Führungszeugnis Kosten: 15,00 € + Gebühr (Verwaltungskosten) Offline-Ausgabestellen: Gemeindeverwaltungen Online-Antrag: derzeit nicht]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Erwachsene, der in Bayern die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen deutschen Fischereischein besitzen. Kinder und Jugendlichen ab 7 Jahren mit Wohnsitz in Bayern können in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln.</p>
<p>Gäste des Landes Bayern können für bis zu 3 aufeinander folgende Monate einen Jahresfischereischein beantragen.</p>
<p>Zusätzlich zum Fischereischein wird ein Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten eines Gewässer benötigt.<br />
Weitere Informationen und Regelungen für Touristen können der <a href="https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei">Webseite des Landesfischereibandes Bayern e.V.</a> entnommen werden.</p>
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		<title>Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein HE</title>
		<link>https://fiskado.de/angeln/jugend-sonder-und-auslaenderfischereischein-he/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Steven Carle]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Jan 2022 15:39:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fischereidokumente Hessen Anbieter: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Voraussetzung: Mindestalter 10 Jahre Beschränkung: Erteilung einmal pro Kalenderjahr Kosten: Verwaltungsgebühr pro Jahr 12,50 € Offline-Ausgabestellen: Gemeindeverwaltungen Online-Antrag: derzeit nicht möglich]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder, der in Hessen die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen deutschen Fischereischein besitzen. Allen Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins, nachweisen, kann ein Ausländerfischereischein erteilt werden. Die sogenannten Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischeine sind jedoch auschließlich in Hessen gültig.<br />
Zusätzlich Jugend-, Sonder- bzw. Ausländerfischereischein wird ein Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten eines Gewässer benötigt. Hier gilt es zu beachten, ob der Fischereiberechtigte den Jugend-, Sonder- bzw. Ausländerfischereischeinvoll umfänglich anerkennt Daher ist es wichtig sich vor dem Start des Angelausflugs bzw. bereits vor dem Kauf der Angelkarte über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren.<br />
Weitere Informationen zum Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein können <a href="https://hessenfischer.net/fragen-zum-angeln/">Webseite des Verbands Hessischer Fischer e.V.</a> entnommen werden.</p>
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