Beschreibung
Jeder, der in Bayern die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen deutschen Fischereischein besitzen.
Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) können ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, dürfen mit ihrem außerbayerischen Jugendfischereischein in Bayern ebenfalls in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins angeln.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen sogenannten Jahresfischereischein beantragen. Dieser gilt innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für bis zu drei Monate. Die zeitliche Lage der Geltungsdauer kann der Antragsteller bestimmen, entweder in einem Stück oder aufgeteilt in bis zu drei Teilabschnitte. Zuständig ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Betreffende (bevorzugt) angeln will.
Zusätzlich zum Fischereischein bzw. dem Jugend- oder Jahresfischereischein wird ein Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten eines Gewässer benötigt. Hier gilt es zu beachten, ob der Fischereiberechtigte den Jugend- oder Jahresfischereischein vollumfänglich anerkennt. Daher ist es wichtig sich vor dem Start des Angelausflugs bzw. bereits vor dem Kauf der Angelkarte über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren.
Weitere Informationen zum Jugend- oder Jahresfischereischein können der Webseite des Landesfischereibandes Bayern e.V. entnommen werden.