Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein HE

Fischereidokumente Hessen

Anbieter:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Voraussetzung:
Mindestalter 10 Jahre
Beschränkung:
Erteilung einmal pro Kalenderjahr
Kosten:
Verwaltungsgebühr pro Jahr 12,50 €
Offline-Ausgabestellen:
Gemeindeverwaltungen
Online-Antrag:
derzeit nicht möglich

Beschreibung

Jeder, der in Hessen die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen deutschen Fischereischein besitzen. Allen Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem diplomatischen Corps angehören und ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins, nachweisen, kann ein Ausländerfischereischein erteilt werden. Die sogenannten Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischeine sind jedoch auschließlich in Hessen gültig.
Zusätzlich Jugend-, Sonder- bzw. Ausländerfischereischein wird ein Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten eines Gewässer benötigt. Hier gilt es zu beachten, ob der Fischereiberechtigte den Jugend-, Sonder- bzw. Ausländerfischereischeinvoll umfänglich anerkennt Daher ist es wichtig sich vor dem Start des Angelausflugs bzw. bereits vor dem Kauf der Angelkarte über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren.
Weitere Informationen zum Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein können Webseite des Verbands Hessischer Fischer e.V. entnommen werden.

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