Krebssee (Korswandt)

Zum Angeln in und an den Gewässern Wolgastsee und Krebssee (Korswandt) auf der Insel Usedom wird eine entsprechende Angelkarte benötigt:

  • Tageskarte: 12,50€
  • 2-Tageskarte: 23,50€
  • Wochenkarte: 31€
  • 2-Wochenkarte: 54€
  • 3-Wochenkarte: 63€
  • Monatskarte: 72€

Der Inhaber hat die Erlaubnis im Wolgastsee und im Krebssee (Korswandt) die Fischerei mit bis zu 2 Handangeln auszuüben. (weitere Hinweise siehe unten)

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Beschreibung

In der Gemeinde Korswandt auf der Insel Usedom liegt der ca. 5,2 Hektar große Krebssee, südlich des Wolgastsees. Man findet diesen kleinen Natursee etwas versteckt am Fahrradweg zwischen dem Golfplatz in Korswandt und Kamminke.

Der See ist von Wald umgeben, aber eine kleine Badestelle lädt zum Verweilen ein. Vom Ufer aus kann geangelt werden.

Zum Fischbestand zählen Hecht, Zander, Barsch, Aal, Karpfen, Rotfeder und Rotauge.

Fischereiberechtigter:
Fischer Kai Handke
Gothenweg 10
17419 Korswandt
Tel.: 0177 78 55 203

Hinweise:

1. Jeder Angler hat sich über die Binnenfischereiordnung zu informieren (www.lallf.de).
2. Verboten ist die Benutzung der Köderfisch-Senke und das Schleppangeln.
3. Boote müssen während des Angeln verankert sein.
4. Die Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
5. Pro Fangtag dürfen nicht mehr als 2 Stück Hecht und 2 Stück Aal mitgenommen werden.
6. Das Verbrennen von Gestrüpp, Holz und anderer Gegenstände am Fischwasser ist verboten.
7. Der Inhaber der haftet für Schäden sowie Ordnung und Sauberkeit am Angelplatz.
8. Bei Nichtinanspruchnahme der Angelkarte wird kein Ersatz geleistet.
9. Den Weisungen des Fischers und seinen Bevollmächtigten ist Folge zu leisten.
10. Es ist nicht erlaubt, andere Personen mitangeln zulassen.
11. Von den Fischereigeräten ist ausreichend Abstand zu halten.
12. Es ist verboten untermaßige Fische als Köderfische zu verwenden.
13. Es ist verboten Köderfische aus anderen Gewässern mitzubringen.
14. In der Schonzeiten gefangene und untermaßige Fische müssen sofort zurückgesetzt
werden. Dies gilt auch für nicht mehr lebensfähige Fische.
15. Die geangelten Fische sind nur für den Eigenbedarf zu verwenden. Jeder gewerbliche
Nutzung ist Verboten.
16. Die Durchführung gewerblicher Angeltouren ist verboten.
Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen können den Entzug der
Angelkarte ohne Erstattung des Kaufpreises nach sich ziehen. Beim Angeln ohne gültige
Dokumente wird eine Strafgebühr in Höhe von 500 Euro fällig und Strafanzeige gestellt.

Schonzeiten und Mindestmaße:

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Hecht 01.03.-30.04. 60 cm
Aal 55 cm
Barsch 17 cm
Schlei 25 cm

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