Barthe

Die Angelkarten für diesen Abschnitt der Barthe sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Abschnitt der Barthe, der zu den Küstengewässern gezählt wird, verläuft von der Straßenbrücke in Barth bis zur Mündung in den Barther Bodden. Zu den Küstengewässern gehören darüber hinaus die Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit erstreckt.

Angelkartenpreise:

  • Tageskarte: 6€
  • Wochenkarte: 12€
  • Jahreskarte: 30€
  • Jahreskarte (ermäßigt): 10€

Beschreibung

Fischereiberechtigter für diesen Abschnitt der Barthe:
Land M-V, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit u. Fischerei
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock

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