Jahres-fischereischein BY

Fischereidokumente Bayern

Anbieter:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Voraussetzung Jahresfischereischein:
Mindestalter 12 Jahre
Beschränkung:
Erteilung einmal pro Kalenderjahr für 3 Monate
Erforderliche Unterlagen:
– Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
– Passbild
– Personalausweis oder Reisepass
– Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen ggf. Führungszeugnis
Kosten:
15,00 € + Gebühr (Verwaltungskosten)
Offline-Ausgabestellen:
Gemeindeverwaltungen
Online-Antrag:
derzeit nicht möglich

Beschreibung

Jeder Erwachsene, der in Bayern die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen deutschen Fischereischein besitzen. Kinder und Jugendlichen ab 7 Jahren mit Wohnsitz in Bayern können in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln.

Gäste des Landes Bayern können für bis zu 3 aufeinander folgende Monate einen Jahresfischereischein beantragen.

Zusätzlich zum Fischereischein wird ein Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten eines Gewässer benötigt.
Weitere Informationen und Regelungen für Touristen können der Webseite des Landesfischereibandes Bayern e.V. entnommen werden.

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